Theissen Unternehmensentwicklung
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Geschäftsführender Inhaber und verantwortlich für den Inhalt:
Matthias Theissen
Berater I Gutachter I Freier Sachverständiger [BVFS]
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Umsetzung:
Abschnitt1 GmbH
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Die in diesem Unternehmen tätigen Berater verpflichten sich zur Wahrung der branchenüblichen Standesregeln und beraten private wie gewerbliche und öffentliche Mandanten gemäß ihrer fachlichen, berufsspezifischen Orientierung. Sie üben ihren Beruf qualitätsorientiert aus und weisen ihre speziellen fachlichen Qualifikationen aus.
Die Berater üben ihren Beruf gewissenhaft aus. Sie übernehmen nur Mandate, für deren Bearbeitung sie die erforderlichen Fähigkeiten besitzen und die unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Die Berater haben sich innerhalb und außerhalb ihrer Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die ihre Stellung erfordert. Sie haben in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Ruf und Ansehen des eigenen Unternehmens sowie der Fachverbände, denen es angehört, ihrer Organe und Funktionsträger oder einzelner Verbandskollegen schaden könnte oder auch nur diesen Anschein erweckt.
Die Berater haben bei ihrer Berufsausübung ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren. Sie dürfen auf keine Bedingungen eingehen, die ihre berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt, dass sie sich persönlich ihr Urteil bilden und ihre Entscheidungen ausschließlich danach ausrichten.
Die Plicht der Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was den Beratern in Ausübung ihre Berufes anvertraut worden oder ihnen anlässlich ihrer Berufsausübung bekannt geworden ist. Die Berater haben auch ihre Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieses Grundsatzes, insbesondere zum Schutze von Mandanten und Kollegen, anzuhalten.
Die Beziehung zwischen den Beratern und ihren Mandanten beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Beibehaltung des Auftrages. Im Übrigen sind die Berater in der Annahme eines jeden Auftrages frei – soweit sie diesbezüglich nicht die kollegiale Rücksichtnahme gegenüber Verbandskollegen zu beachten haben.
Die Honorare müssen vor Übernahme des Beratungsauftrages vereinbart werden. Die Vereinbarung muss für den Mandanten den Honorarrahmen deutlich machen.
Die Berater haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die die Einhaltung der Standesrichtlinien gefährden oder das Ansehen des Berufsstandes verletzen kann. Sie dürfen keine Tätigkeit ausüben, die ihre Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit – auch im Sinne der Satzung der Fachverbände, denen sie angehören – gefährden oder deren Anspruch und Zielen zuwiderlaufen.
§ 1 |
WirkungsbereichUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Mandanten. Die AGB werden vom Mandanten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. |
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§ 2 |
Auftragserteilung und Leistung2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der schriftliche Auftrag des Mandanten, dessen Bestätigung bzw. der jeweilige Beratervertrag, worin Leistungsumfang sowie Vergütung festgehalten werden. |
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§ 3 |
Honorare und AuslagenAlle unsere Honorarangaben sind stets Netto und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch die Berechnung für den Mandanten verauslagter Kosten oder auf dessen Auftrag hin veranlasster Leistungen Dritter erfolgen stets Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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§ 4 |
Zahlung und Fälligkeit4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung von Honorar oder Auslagen entsteht für jede einzelne Leistung oder Auslage, sobald diese von uns erbracht bzw. uns von Dritten berechnet wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Honorar enthalten ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert berechnet werden. |
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§ 5 |
Lieferfristen und Termine5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb der vereinbarten Frist bereit zu stellen. 5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Mandanten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. |
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§ 6 |
Mitwirkungspflicht des Mandanten6.1 Der Mandant stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. |
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§ 7 |
VerschwiegenheitsklauselBeiden Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen gegenseitigen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Mitarbeiter oder zur Auftragserfüllung hinzugezogene Dritte. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweilige Partei für sich selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Mandanten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Mandanten zurückgesandt. |
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§ 8 |
Haftungsbeschränkung8.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch krankheitsbedingtem Ausfall oder höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung – insbesondere für die Freigabe – sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Mandant verantwortlich. |
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§ 9 |
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§ 10 |
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§ 11 |
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§ 12 |
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Bundesverband freier Sachverständiger e.V.
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